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Arbeitgeberversicherung

Ausgleichsverfahren für Entgeltfortzahlung und Mutterschutz

In jedem Unternehmen entstehen Lohnausfallkosten aufgrund von Krankheit (U1) oder Mutterschaft bzw. Beschäftigungsverbot (U2) der Arbeitnehmer/-innen. Der Arbeitnehmeranspruch auf Entgeltfortzahlung kann insbesondere Kleinbetriebe schnell in finanzielle Nöte bringen, da zum einen die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wegfällt und zum anderen das Arbeitsentgelt weiter fortgezahlt werden muss.

Um diese Doppelbelastung abzumildern, sieht der Gesetzgeber mit dem Umlageverfahren im Gesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) einen finanziellen Ausgleich für die Unternehmen vor.

Für welche Betriebe ist das Umlageverfahren?

  • Umlage U1 bei Krankheit ist für alle Betriebe, die regelmäßig nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen
  • Umlage U2 bei Mutterschaft ist unabhängig von der Betriebsgröße für alle Unternehmen
     

U1-Verfahren

Jeder zur Umlage 1 verpflichtete Arbeitgeber kann bei der BKK MAHLE zwischen drei verschiedenen Umlage- und Erstattungssätzen für die zu leistende Entgeltfortzahlung wählen.

Diese sind:

  • Umlagesatz U1 (allgemeiner Umlagesatz)  2,3 % bei 60 % Erstattung
  • Umlagesatz U1 (ermäßigter Umlagesatz)   1,9 % bei 50 % Erstattung
  • Umlagesatz U1 (erhöhter Umlagesatz)       4,4 % bei 80 % Erstattung

 

Bitte geben Sie bei Anrufen und Schriftverkehr immer Ihre 8-stellige Betriebsnummer (BBNR) an! Die Betriebsnummer ist Ihre Identifikationsnummer. Ob Sie mit uns telefonisch oder schriftlich in Kontakt treten – mit Hilfe Ihrer Betriebsnummer können wir Ihr Anliegen schneller bearbeiten.

Ihr Ansprechpartner für das U1-Verfahren:

BKK Landesverband Mitte

BKK-Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg

Montag-Donnerstag von 07:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr
Tel.: 0391 72518-100
Fax: 0391 72518-20
E-Mail: info(at)bkk-aag.de

www.bkk-aag.de

U2-Verfahren

Über das U2-Verfahren erhalten Unternehmen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet. Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten - verpflichtet, für ihre Beschäftigten einen Umlagesatz im Rahmen des U2-Verfahrens abzuführen.

Erstattungsanspruch:
Folgende Mutterschaftsaufwendungen werden in voller Höhe erstattet:

  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Bei Beschäftigungsverboten gezahltes Arbeitsentgelt

Außerdem werden die bei Beschäftigungsverboten anfallenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen pauschal mit 20 % des Bruttoarbeitsentgelts abgegolten.

Zu beachten ist:
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt auch hier bei der Erstattung unberücksichtigt. Wird bei Beschäftigungsverboten nur teilweise mit der Arbeit ausgesetzt, ist nur der Teil der Aufwendungen erstattungsfähig, der als Entgeltfortzahlung erbracht wird.

Anträge zur Erstattung
Anträge auf Erstattung nach dem AAG sind ausschließlich über gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder systemunterstützen Ausfüllhilfen (z. B. sv.net) zu übermitteln.

Wir möchten Sie bitten, bei dem Erstattungsantrag im „Verwendungszweck“ keine personenbezogenen Daten einzugeben, da diese unter das Sozialgeheimnis fallen. Dagegen sind neutrale Angaben, z. B. ein Aktenzeichen, möglich.

Hier sparen Sie als Arbeitgeber!
Die BKK MAHLE hat einen besonders günstigen Umlagesatz in der U2 von 0,56 % bei 100 % Erstattung

Ihr Ansprechpartner für das U2-Verfahren:

Michael Schneider

Tel.: 07 11 / 2090-8400
E-Mail: mschneider(at)bkk-mahle.de