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Satzung

In der Satzung der BKK MAHLE finden Sie Regelungen zu Mitgliedschaft, Beiträgen und Leistungen. Zudem sind die Höhe der Rücklage sowie die Regelungen der BKK MAHLE nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz enthalten.

Änderungen der Satzung werden vom Verwaltungsrat der BKK MAHLE beschlossen und vom Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt. Ist das geschehen, werden diese Satzungsnachträge öffentlich bekannt gemacht und in die jeweils geltende Fassung der BKK MAHLE-Satzung eingearbeitet.

Damit Sie stets auf dem aktuellen Stand sind, stehen Ihnen die Satzungen der BKK MAHLE und BKK MAHLE Pflegekasse sowie die Satzungsnachträge zum Download zur Verfügung.