Digitale Leistungen


Besser versorgt. Sicher vernetzt.
Ab Januar 2025 wird für Sie automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Und die lohnt sich: Mit der ePA haben Sie alle Ihre medizinischen Daten immer dabei - ganz ohne Papierkram. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie jederzeit widersprechen (Opt-out-Regelung). Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden, wenn sich etwas an den gesetzlichen Regelungen zur ePA ändert.
Als lebenslange Begleiterin dient Ihnen die elektronische Patientenakte als zentrales und sicheres Archiv zu allen gesammelten Unterlagen und Erkenntnissen rund um Ihre Gesundheit. Die elektronische Patientenakte ist der zentrale und sichere digitale Ort für Ihre Gesundheitsinformationen. Sie verbessert die Nutzung und den Austausch individueller Gesundheitsdaten zwischen Ärztinnen und Ärzten und anderen relevanten Behandelnden. Selbstverständlich liegt es in Ihren Händen, was in der ePA gespeichert wird und wer darauf zugreifen kann.
Was ist die ePA?
Automatische Anlage – Opt-out möglich
Ihr Digital-Plus auf einen Blick
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Alle Gesundheitsdaten an einem Ort:Keine Zettelwirtschaft mehr – Ihre ärztlichen Unterlagen, Laborbefunde und Medikationspläne sind digital und sicher in der ePA gespeichert.
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Verbesserte Versorgung:Mit der ePA können Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und andere Leistungserbringer schnell auf relevante Daten zugreifen und so die Behandlung noch gezielter auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
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Sichere Datenverarbeitung:Ihre Daten werden nach den höchsten Sicherheitsstandards verschlüsselt und auf Servern in Deutschland gespeichert. Nur Sie und von Ihnen berechtigte Personen haben Zugriff.
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Individuelle Datenkontrolle:Sie entscheiden, wer Ihre Daten sehen darf und welche Informationen geteilt werden. Über die ePA-App haben Sie die volle Kontrolle.
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Weitere Informationen rund um die EPA finden Sie auf der Website der Gematik.
Vorteile der ePA für alle
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Ihre komplette Krankengeschichte auf einen BlickDurch die elektronische Patientenakte wird es einfacher, alle Beteiligten Ihres Behandlungsprozesses mit einzubeziehen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann alle relevanten Daten direkt über Ihre ePA einsehen, hinterlegen und ergänzen. So kann Zeit gespart werden, da Befunde nicht mehr zeitaufwändig zwischen den Leistungserbringern hin und her geschickt werden müssen.
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Vernetzte VersorgungLeistungserbringer haben die Möglichkeit, auf die in der ePA hinterlegten und gespeicherten Informationen zuzugreifen, so können Doppeluntersuchungen vermieden werden. Sollte bei Ihnen ein Arztwechsel anstehen, wird auch dies durch die Vernetzung aller beteiligten Akteure zukünftig maßgeblich erleichtert. Auch bei chronisch Kranken Menschen, ist die Vernetzung der einzelnen Ärzte durch die ePA zukünftig einfacher.
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MedikationsmanagementIn der ePA für alle werden Sie die Möglichkeit haben, eine digitale und automatisch erstellte Übersicht Ihrer vom Arzt verschriebenen Medikamente zu erhalten. Dies wird unter anderem durch die Verknüpfung von ePA und E- Rezept möglich. So können beispielsweise Wechselwirkungen Ihrer Medikamente verhindert werden.
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Ihre persönlichen medizinischen Dokumente immer in der „Hosentasche“In der ePA für alle werden Sie die Möglichkeit haben, eine digitale und automatisch erstellte Übersicht Ihrer vom Arzt verschriebenen Medikamente zu erhalten. Dies wird unter anderem durch die Verknüpfung von ePA und E- Rezept möglich. So können beispielsweise Wechselwirkungen Ihrer Medikamente verhindert werden.
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Sie behalten die KontrolleSie selbst entscheiden, wer Zugriff auf Ihre Daten erhält. Der Zugriff auf die medizinischen Daten Ihrer ePA kann individuell verwaltet und kontrolliert werden.
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DatensicherheitGesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten und schutzwürdigsten Daten überhaupt. Darum steht die Sicherheit Ihrer Daten für uns an 1. Stelle. In der Telematik-Infrastruktur sind Ihre Daten mehrfach verschlüsselt. Es ist somit ausgeschlossen, dass wir oder andere nichtberechtigte Personen darauf zugreifen können.
So können Sie die ePA für alle der MAHLE BKK ab 15. Januar 2025 nutzen
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Mit Ihrer NFC-fähigen Gesundheitskarte und Ihrer PIN
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Per Postident in einer Post-Filiale
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Per Postident über eID (mit Ihrem Personalausweis und PIN)
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Mit einem Aktivierungscode (diesen erhalten Sie in einer Servicestelle der MAHLE BKK)
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Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre ePA über einen Desktop-Client zu nutzen:
ePA Desktop Version (Windows, Linux, macOS) https://epaclient.de/
Wir sind da. Versichert.
0711 2090 9407
Service-App
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Häufig gestellte Fragen
Datenschutz
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Wer ist für die Datenverarbeitung innerhalb der ePA verantwortlich?
Wir als MAHLE BKK sind Anbieter der ePA. Daher sind wir für die Datenverarbeitung verantwortlich. Im Rahmen der ePA arbeiten wir mit dem IT-Dienstleister BITMARCK- Unternehmensgruppe zusammen, um Ihnen die ePA anbieten zu können. -
Wo werden die Daten der ePA gespeichert?
Die Server, auf denen die Daten der elektronischen Patientenakte gespeichert sind, stehen in Europa und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. -
Sind innerhalb der ePA alle Daten verschlüsselt?
Ja. Alle Daten und Dokumente sind verschlüsselt. Niemand außer Ihnen und den von Ihnen berechtigten Personen/Leistungserbringern, kann die Inhalte lesen. Die Berechtigung einer Praxis erfolgt zum Beispiel über das Stecken Ihrer Gesundheitskarte in der Praxis. -
Wie lange sind Institutionen berechtigt, meine ePA einzusehen?
Wird in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus Ihre Gesundheitskarte ausgelesen, wird für die nächsten 90 Tage der Zugriff auf ihre Akte erlaubt. In Apotheken, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und der Arbeitsmedizin beträgt die Zugriffszeit 3 Tage. Möchten Sie nicht, dass auf Ihre Akte zugegriffen wird, teilen Sie dies dem Personal mit. Diese sind rechtlich verpflichtet Ihrem Wunsch zu entsprechen. Mit der ePA-App der MAHLE BKK haben Sie die Möglichkeit, die Berechtigungen selbstständig zu verlängern oder zu verkürzen. -
Wie wird gewährleistet, dass meine Daten in der ePA in der EU bleiben?
Wir als MAHLE BKK haben die BITMARCK-Unternehmensgruppe für die Bereitstellung unserer ePA ausgewählt. Zu den vertraglichen Verpflichtungen gehört die Speicherung auf europäischen Servern und der Ausschluss von Zugriffen auf die Server von Muttergesellschaften außerhalb der EU, EWR oder EFTA. -
Welche Speicher- und Löschfristen gibt es für die ePA?
Keine. Die Daten in der ePA gehören Ihnen und können ein Leben lang gespeichert werden. Sie können selbst entscheiden, wie lange Sie die Daten speichern und was Sie löschen möchten. -
Kann ich der Nutzung der ePA auch zu einem späteren Zeitpunkt widersprechen?
Ja. Die ePA ist freiwillig und Sie können sie jederzeit löschen lassen. Wie Sie das machen, sehen Sie weiter unten auf der Seite. -
Was passiert mit den Daten in meiner ePA, wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Die ePA gilt ein Leben lang. Sollten Sie die Krankenkasse wechseln, können Sie Ihre ePA Daten problemlos zu Ihrer neuen Kasse mitnehmen. Dabei werden alle Inhalte ganz automatisch übertragen.
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Hat die Arztpraxis nur Leserechte in der ePA?
Ein reines Leserecht gibt es in der elektronischen Patientenakte nicht. Hat eine Ärztin oder ein Arzt Zugriff auf die Akte, kann sie oder er die Dokumente herunterladen. Zusätzlich können immer auch neue Dokumente in der ePA gespeichert werden. -
Können Institutionen Dokumente aus meiner ePA herunterlade?
Ja. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, ein Krankenhaus und andere medizinische Einrichtung können ein Dokument aus Ihrer ePA herunterladen. Dieses Dokument ist dann zusätzlich im System der Praxis oder des Krankenhauses gespeichert. Insbesondere wenn diese Information der Diagnostik dient oder Therapie-Empfehlungen ausgesprochen werden, wird der Arzt oder die Ärztin das Dokument als Dokumentationsnachweis auch im Praxis-Verwaltungssystem speichern. Wenn Sie das Dokument im Nachhinein in Ihrer ePA löschen, dann verbleibt eine Kopie Ihrer Daten beim Arzt oder der Ärztin oder in der Klinik. -
Wie teile ich Dokumente in meiner ePA mit der Praxis?
Wollen Sie zum Beispiel Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, der Apotheke oder der Klinik Dokumente geben? Dann brauchen diese Zugriffsrechte auf Ihre ePA. Die Zugriffsrechte erteilen Sie automatisch beim Auslesen der Gesundheitskarte im Lesegerät. Sie können diese automatische Rechtevergabe aber jeder Zeit selbstständig einschränken. So bleiben Sie zu jeder Zeit Herr über Ihre Daten. -
Welche Dokumente muss die Praxis in meiner ePA speichern?
Es gibt eine Reihe von Daten, die Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen künftig in die ePA einstellen müssen. Voraussetzung ist, dass sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben und diese elektronisch vorliegen. Das sind die Daten, die Ärztinnen und Ärzte unstrukturiert, beispielsweise als PDF einpflegen müssen:
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Daten zu Laborbefunden
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Befundberichte aus bildgebender Diagnostik
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Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nicht invasiven und konservativen
Maßnahmen -
Elektronische Arztbriefe
Ab Mitte 2025 sollen noch weitere Daten in strukturierter Form folgen:
- Daten zur Unterstützung des Medikationsprozesses
- Daten des elektronischen Medikationsplans
- Daten zur Prüfung der Arzneimittelsicherheit
- Daten zu Erklärungen der Organ- und Gewebespende
- Daten zu Hinweisen und zum Aufbewahrungsort von Vorsorge und Patientenvollmachten
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Kann ich die Daten und Dokumente in meiner ePA einsehen?
Ja. Mit der ePA-App können Sie alle in Ihrer ePA gespeicherten Daten betrachten. Sie können auch zusätzliche Dokumente speichern oder vorhandene Dokumente löschen. Mit Hilfe des Nutzungsverlaufs in den Einstellungen können Sie zudem nachvollziehen, wer wann welche Aktionen in Ihrer Akte durchgeführt hat. -
Kann ich die ePA auch ohne Rechner oder Smartphone nutzen?
Die ePA funktioniert ganz ohne Ihr Zutun. Berechtigte Praxen, Apotheken und Kliniken können untereinander Dokumente austauschen. Die Berechtigung erteilen Sie automatisch beim Auslesen der Gesundheitskarte. -
Kann ich andere Personen in der ePA vertreten oder mich selbst vertreten lassen?
Sie können bis zu 5 vertrauenswürdigen Personen Vertretungsrechte für Ihre elektronische Patientenakte (ePA) geben. Damit können zum Beispiel erwachsene Kinder die Akte ihrer Eltern verwalten. Es müssen aber keine verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen. -
Ich nutze die ePA schon, was muss ich tun?
Sie können Ihre bestehende ePA weiterhin nutzen. Damit Ihre Daten erhalten bleiben, müssen Sie sich 2025 einmalig einloggen.
Sie möchten die Vorteile der ePA für alle ab 2025 nicht nutzten?
Arten des Widerspruches
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GesamtwiderspruchDamit widersprechen Sie allgemein gegen die Anlage einer Akte.
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Abrechnungs-Daten der Krankenkasse
Bereits hinterlegte Abrechnungsdaten werden gelöscht und es werden keine weiteren Abrechnungsdaten gespeichert.
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Nutzung der Daten zu ForschungszweckenHiermit widersprechen Sie gegen die Weitergabe Ihrer Versorgungsdaten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit.
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Einbindung E-RezeptEine Übertragung Ihrer Daten aus dem E-Rezept in die ePA wird unterbunden. Bereits übertragene Daten werden gelöscht. Es wird kein elektronischer Medikationsplan erstellt und auch keine Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit zur Verfügung gestellt.
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Einbindung elektronischer MedikationsplanSie können Ihre E-Rezeptdaten und damit Ihre Medikamente weiterhin in der ePA ansehen. Leistungserbringer hingegen können diese nicht sehen. Der elektronische Medikationsplan und zusätzliche Informationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit werden gelöscht und zukünftig nicht mehr in der ePA gespeichert.
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Die MAHLE BKK stellt über den Kooperationspartner - die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge - ein Online-Portal bereit, über das individuelle Patientenverfügungen (PV) einfach und kostengünstig erstellt werden können. Unter www.meinepatientenverfügung.de finden Sie ausführliche Informationen über die einzelnen Angebote. Das Portal führt Sie einfach und verständlich durch alle relevanten Fragestellungen und hilft so bei der Erstellung medizinisch, juristisch und ethisch fundierter Vorsorgedokumente.
Zur Auswahl stehen Ihnen drei unterschiedliche Paketvarianten – wählen Sie das Paket, welches am besten zu Ihnen passt.

Unser Ziel ist es, den vom Krankenhaus festgestellten individuellen Versorgungsbedarf des Versicherten (nach dem Rahmenvertrag des Entlassmanagements) schnell und kompetent zu unterstützen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf. Im Rahmen des Entlassmanagements soll das Krankenhaus bei Bedarf Heil- und Hilfsmittel, Arznei-, Verbandsmittel sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für bis zu sieben Tage verordnen können. Dies trifft auch die Feststellung eines neuen oder Änderung des bereits bekannten Versorgungsbedarfs in den Bereichen Pflege (z. B. bei Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur Einbeziehung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI) zu. Bei Arzneimitteln dürfen die Kliniken nur die kleinste Packung gemäß der Packungsgrößenverordnung (N1-Packung) verschreiben. Auch können sie für eine Woche nach der Entlassung die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Bei allen Verordnungen gelten für Krankenhäuser die gleichen Regeln wie für die Vertragsärzte. Das Entlassmanagement setzt jedoch die schriftliche Einwilligung des Versicherten voraus. Sie können uns die entsprechenden Anträge und die Einwilligung des Versicherten gerne auch als Fax unter 07 11 / 2090-94 50 zukommen lassen.

Eine Beantwortung der Unfallfragebögen ist für die Prüfung, ob wir Schadenersatzansprüche gegenüber anderen Personen oder einer Versicherung stellen können, sehr wichtig. Aufgrund der Diagnoseverschlüsselung (S- und T-Diagnosen) kann in manchen Fällen auch keine unfallbedingte Verletzung vorgelegen haben (z.B. allergische Reaktion auf einen Insektenstich, Abnutzung von Gelenken, Metallentfernung nach einer Operation). In solchen Fällen ist es ausreichend, wenn Sie bitte eine telefonische Information oder eine E-Mail an uns richten.

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Buchen Sie einfach und bequem Ihren Termin. Egal ob vor Ort in unserer Geschäftsstelle oder per Telefon. Termine können Sie immer Montag bis Freitag zu unseren regulären Öffnungszeiten (von 08.00 bis 16.00 Uhr) buchen. Sollten Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten oder an einem anderen Standort einen Termin benötigen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info(at)bkk-mahle.de oder rufen Sie uns an: Telefon 0711 2090-9400.
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Bitte beachten Sie, dass vor Ort Termine im Kalender momentan nur für unsere Hauptgeschäftsstelle in Stuttgart Bad Cannstatt gebucht werden können.

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Das „elektronische Rezept“ – kurz eRezept - ersetzt den bekannten „rosa Zettel“ für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Ausnahmen stellen Betäubungsmittelrezepte und gesetzlich geregelte Ausnahmen zum Beispiel bei direkter Zuweisung von Verordnungen wie Zytostatika dar. Unlesbare oder verloren gegangene Papierrezepte gehören nun der Vergangenheit an, denn das eRezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert und kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, dem Smartphone oder einem Ausdruck in Ihrer Wunschapotheke eingelöst werden. Mit der E-Rezept-App der gematik erhalten Patientinnen und Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu Rezeptdaten.

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