Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte können Sie sich beim Ihrem Arzt, Zahnarzt oder bei Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen als BKK MAHLE-Versicherter ausweisen und sund dieser kann die erbrachten Leistungen mit uns abrechnen.
Über die Karte werden Ihre aktuellen Daten eingelesen und können gegebenenfalls aktualisiert werden.
Jedes Mitglied der BKK MAHLE und auch die mitversicherten Familienangehörigen erhalten eine eigenen Versichertenkarte.
Derzeit befinden sich folgende Informationen auf dem Chip Ihrer Karte:
Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte ist die europäische Versichertenkarte (EHIC) dargestellt. Sie ermöglicht die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz.
Wichtige Merkmale der eGK:
Mit Ihrer neuen Gesundheitskarte (G 2.1) kommen folgende Neuerungen hinzu:
Bevor Sie mit dem Hochladen Ihres Bildes starten, lesen Sie bitte folgende Hinweise.
Folgende Informationen sind für das Hochladen Ihres Lichtbildes erforderlich:
Hinweis:
Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die aus medizinischen Gründen, z.B. bei Bettlägerigkeit oder schwerer Pflegebedürftigkeit kein Foto übermitteln können, benötigen kein Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte.
Anforderung neue Krankenversicherungskarte
Wichtig: Das Hochladen Ihres Lichtbildes ist frühestens nach Erhalt Ihres Begrüßungsschreibens Ihrer BKK MAHLE möglich.
Folgende Informationen sind für das Hochladen Ihres Lichtbildes erforderlich:
Hinweis:
Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die aus medizinischen Gründen, z.B. bei Bettlägerigkeit oder schwerer Pflegebedürftigkeit kein Foto übermitteln können, benötigen kein Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte.
Abteilungsleiter
Versicherungen, Beiträge & Vertrieb
Tel.: 07 11 / 2090-84 00
E-Mail: versicherung(at)bkk-mahle.de