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Unfallfragebogen

Eine Beantwortung der Unfallfragebögen ist für die Prüfung, ob wir Schadenersatzansprüche gegenüber anderen Personen oder einer Versicherung stellen können, sehr wichtig. Aufgrund der Diagnoseverschlüsselung (S- und T-Diagnosen) kann in manchen Fällen auch keine unfallbedingte Verletzung vorgelegen haben (z.B. allergische Reaktion auf einen Insektenstich, Abnutzung von Gelenken, Metallentfernung nach einer Operation). In solchen Fällen ist es ausreichend, wenn Sie bitte eine telefonische Information oder eine E-Mail an uns richten.

Wichtig für uns sind auch die Informationen:

  • Wo sich der Unfall ereignet hat, z. B. zu Hause, Schule, Reha o. Ä. - denn ggf. kann auch die Zuständigkeit einer Unfallversicherung in Betracht kommen,
  • Und die Unfallschilderung (z. B. Beschreibung des Verkehrsunfalls, der tätlichen Auseinandersetzung).

 

Bitte beachten Sie, dass genaue Unfallangaben für die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche sehr wichtig sind. Je genauer Sie uns den Vorfall schildern, desto besser.

Die Informationen aus dem Unfallfragebogen unterstützen die Dokumentation Ihrer Folgeerkrankungen aufgrund eines Unfalls. Es entstehen Ihnen keine Nachteile an Art und Umfang unserer Leistungen.

Stephanie Milbradt

Kundenberaterin
Forderungsmanagement

Tel.: 07 11 / 2090-94 20
E-Mail: smilbradt(at)bkk-mahle.de