Schwangere und die, die es werden wollen, profitieren als BKK MAHLE Versicherte zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen, von besonders vielen Extras, wie z.B.:
Selbstverständlich bleiben Sie während der ganzen Zeit des Bezuges von Mutterschaftsgeld bei der BKK MAHLE versichert. Ihr neugeborenes Kind kann in der Regel ebenfalls den vollen Versicherungsschutz und die vielen Vorteile der BKK MAHLE genießen. Dazu füllen Sie bitte den Antrag auf Familienversicherung aus und legen die Geburtsurkunde bei.
Wie erhalte ich Mutterschaftsgeld?
Einfach die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin, den Sie vom Frauenarzt bekommen mit unserem Antrag auf Mutterschaftsgeld bei uns einreichen. Wir fordern anschließend bei Ihrem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung an und Sie erhalten das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung. Die restliche Auszahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt nach Einreichung der Geburtsurkunde im Original. Sobald uns diese vorliegt, erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen (z.B Bescheinigung für die Elterngeldstelle), sowie ein kleines Begrüßungsgeschenk.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Bei einer wöchentlichen Abrechnung handelt es sich um die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.
Die BKK MAHLE zahlt den werdenden Müttern, die vor der Entbindung in einem Beschäftigunsverhältnis stehen während der Schutzfrist und für den Entbindungstag ein Mutterschaftsgeld von 13 € je Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld die Differenz zum bisherigen Gehalt.
Minijobberinnen
Die Höhe des Mutterschaftsgelds ist davon abhängig, wie die Minijobberin krankenversichert ist. Schwangere Minijobberinnen sind während der von der Arbeit freizustellen. In dieser Zeit des Verdienstausfalles erhalten die Minijobberinnen entweder ein Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt (BVA) oder von ihrer Krankenkasse. Zudem kann zusätzlich ein Anspruch auf Zuschuss durch den Arbeitgeber bestehen.
Minijobberinnen, die zu Beginn der Schutzfrist nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind, erhalten auf Antrag Mutterschaftsgeld vom BVA. Diese Frauen sind entweder über den Ehepartner bzw. die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert oder privat krankenversichert. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Minijobberinnen, die zu Beginn der Schutzfrist selbst gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer BKK MAHLE. Hierzu gehören insbesondere Frauen, die
krankenversicherungspflichtig oder als freiwilliges Mitglied versichert sind.
Unkompliziert, direkt, flexibel: online
Sie haben gerade erfahren, dass Sie schwanger sind, stehen bereits kurz vor der Geburt oder sind schon als junge Familie zu Hause angekommen? Egal in welcher Situation Sie sich aktuell befinden: Diese aufregende Zeit ist mit vielen Unsicherheiten und Fragen verbunden.
Die Lösung ist einfach: Statt lange im Internet nach Antworten zu suchen, fragen Sie die erfahrenen Hebammen von Kinderheldin. Ob morgens früh, abends, an Feiertagen oder an Wochenenden – Sie erreichen die Hebammen täglich von 7-22 Uhr per Chat oder Telefon.
Unseren Flyer zum Programm von Kinderheldin können Sie hier herunterladen. Dort erfahren Sie, wie der Service funktioniert.
Weiter Informationen finden Sie auf der Webseite von Kinderheldin: www.kinderheldin.de
Während der Schwangerschaft kommen immer wieder Fragen auf wie zum Beispiel: „Wie kann ich mich auf die Geburt vorbereiten?“ oder „Wie funktioniert das Stillen?“
Um diese Fragen zu beantworten, stehen Ihnen Videos sowie zusätzliche Informationen und praktische Tipps rund um die Uhr zur Verfügung.
Sollten danach noch Fragen sein, können Sie wie gewohnt durch eine Einzelberatung an eine Hebamme von Kinderheldin wenden.
Geburtsvorbereitungskurs:
Hier erhalten Sie:
Stillkurs:
Dieser beinhaltet:
Die Video-Kurse sollen eine Ergänzung zum persönlichen Kontakt zu einer Geburtshelferin, einem Entbindungshelfer oder den Ärzten darstellen.
Mögliche Fragen können im persönlichen Chat oder Telefonat geklärt werden.
Und so einfach geht’s:
Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie ausführlich und umfassend.
Daniel Kalosyan
Tel.: 07 11 / 501-1 26 61
E-Mail: dkalosyan(at)bkk-mahle(dot)de