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Studenten & Berufsstarter

Azubis, Studenten und Praktikanten profitieren zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen von besonders vielen Extras, wie z. B.:

  • Betriebsbezogene Versichertengemeinschaft
  • mit VIP–Charakter
  • Übernahme aller Auslandsschutzimpfungen
  • Professionelle Zahnreinigung (bei Vertragspartnern)
  • Azubi–Fit-Programm:
    • Fit für die Prüfung
    • Gesundheit
    • Ernährung
    • Suchtmittel
    • Stress
  • Viele weitere Leistungen finden Sie hier

 

Studenten

Wie bin ich als Student versichert?

Als Student sind Sie in der Regel zunächst noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über Ihre Eltern familienversichert. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich (z. B. Anrechnung von Wehr- und Ersatzdienst).

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nicht mehr erfüllen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bei unserer BKK in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern.

Die KVdS besteht grundsätzlich für alle ordentlich Studierenden einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind (z. B. Familienversicherung oder eigene Mitgliedschaft im Rahmen einer Beschäftigung). Die KVdS ist zudem an das Alter des Studierenden und die Studiendauer geknüpft.

Die Versicherung in der KVdS endet spätestens mit Abschluss des Studiums oder mit dem Semester, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden. Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn familiäre sowie persönliche Gründe oder die Art der Ausbildung eine Verlängerung rechtfertigen. Beispiele hierfür sind Krankheit, die Geburt eines Kindes und dessen anschließende Betreuung oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg.

 

Wie geht es weiter nach der KVdS?

Nach der KVdS empfehlen wir Ihnen eine freiwillige Weiterversicherung bei unserer BKK.

Bei Beginn des Studiums benötigen Sie für die Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung. Diese gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Eine neue Bescheinigung wird nur erforderlich, wenn sich das Versicherungsverhältnis ändert oder wenn der Student die Hochschule wechselt. Die zur Weiterleitung an Ihre Hochschule oder Universität benötigte Versicherungsbescheinigung und die für die Hochschule bestimmt Rückantwort sowie eine weitere Versicherungsbescheinigung zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung können Sie hier bei unserer BKK anfordern.

Anforderung einer Versichertenbescheinigung für die Hochschule

Alexander Gauß

Kundenberater
Versicherungen & Beiträge A - Fr

Tel.: 07 11 / 2090-84 01
E-Mail: versicherung(at)bkk-mahle.de

Christiane Langer

Kundenberaterin
Versicherungen & Beiträge Fs - Kre

Tel.: 07 11 / 2090-84 06
E-Mail: versicherung(at)bkk-mahle.de

Claudia Schulz

Stv. Abteilungsleiterin
Versicherungen & Beiträge 

Tel.: 07 11 / 2090-84 04
E-Mail: versicherung(at)bkk-mahle.de

Sabine Oechsle

Kundenberaterin
Versicherungen & Beiträge Krf - Roe

Tel.: 07 11 / 2090-84 02
E-Mail: versicherung(at)bkk-mahle.de

Andreas Fröman

Kundenberater
Versicherungen & Beiträge Rof - Z

Tel.: 07 11 / 2090-84 03
E-Mail: versicherung(at)bkk-mahle.de


Azubis/Berufsstarter

Hallo Berufsstarter,
Du hast Deinen Ausbildungsvertrag in der Tasche? Herzlichen Glückwunsch! Dann hast Du den wichtigsten Schritt ins Berufsleben geschafft. Ganz gleich, für welchen Beruf Du Dich entschieden hast, auf Dich wartet eine spannende Zeit! Nun brauchst Du auch eine zuverlässige und unkomplizierte Krankenkasse an Deiner Seite – die BKK MAHLE.

Da Du zurzeit bei uns über Deine Eltern im Regelfall familienversichert bist, kannst Du uns auch als Krankenkasse für Deine eigene Mitgliedschaft wählen.

Aber Vorsicht! Solltest Du eine Ausbildung außerhalb des MAHLE-Konzerns antreten und Dich für eine andere Krankenkasse entscheiden, ist eine spätere Rückkehr zur BKK MAHLE aufgrund der eigenständigen Mitgliedschaft grundsätzlich nicht mehr möglich.

Mit dem Beginn einer eigenständigen Krankenversicherung sind einige Formalitäten zu erledigen, die wir Dir gerne so weit wie möglich abnehmen. Du füllst einfach einen Aufnahmeantrag aus, alles Weitere regeln wir für Dich. Du musst lediglich Deinen Arbeitgeber über Deine Krankenkassenwahl informieren. 

Als Mitglied der BKK MAHLE hast Du vom ersten Tag an Anspruch auf alle unsere Leistungen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung gibt es hier für dich kostenlos dazu. Wir benötigen lediglich deinen ausgefüllten Antrag zum Wahltarif "Auslandsreisekrankenversicherung" zurück. Übrigens: Mit der Wahl einer Krankenkasse wirst Du automatisch auch Mitglied in der Pflegeversicherung.

Als Auszubildender bekommst Du auch ein eigenes Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Jeder Berufsstarter erhält von der DRV, falls noch nicht vorhanden, einen Sozialversicherungsausweis mit einer Versicherungsnummer. Falls Dir dieser Ausweis noch nicht vorliegt, beantragen wir ihn gerne für Dich.

Anforderung einer Rentenversicherungsnummer/ Sozialversicherungsausweis

Wir wünschen Dir schon jetzt eine erfolgreiche Ausbildungszeit!

Michael Schneider

Abteilungsleiter
Versicherungen, Beiträge & Vertrieb

Tel.: 07 11 / 2090-84 00
E-Mail: versicherung(at)bkk-mahle.de

Claudia Schulz

Stv. Abteilungsleiterin
Versicherungen & Beiträge 

Tel.: 07 11 / 2090-84 04
E-Mail: versicherung(at)bkk-mahle.de