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Besser versichert. Gesünder sein.

Förderung des Selbsthilfeengagements

Egal, ob man selber von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen ist oder es sich um einen Angehörigen handelt – die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen. Chronisch kranke Menschen und deren Angehörige können sich dort informieren, erhalten Trost und Unterstützung und werden ermutigt auch in schwierigen Zeiten das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.
Nicht zuletzt bietet sie Hilfe und Orientierung, sich in unserem hoch spezialisierten und komplexen Gesundheitssystem zurechtzufinden.

 

Wir unterstützen gerne

Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen leben durch die Eigeninitiative und die Eigenverantwortung ihrer Mitglieder. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. Die Fördermittel sollen die Weiterentwicklung dieser wichtigen Selbsthilfe unterstützen.

 

Wen unterstützen wir?

Projektförderung regionaler Selbsthilfegruppen

Wir als MAHLE BKK fördern Projekte von Selbsthilfegruppen auf regionaler Ebene. Mit unserer Projektförderung wollen wir dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Erkrankung erhalten. Die Selbsthilfearbeit soll gestärkt und weiter ausgebaut werden. Zudem ist uns die inhaltliche Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe ein wichtiges Anliegen.

Grundlage unserer Förderung ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, den die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen entwickelt haben und der das Verfahren der Selbsthilfeförderung konkretisiert. Sie finden diesen in seiner aktuellen Fassung beim GKV Spitzenverband unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp

Wenn Sie eine Selbsthilfeorganisation auf Landesebene oder Selbsthilfekontaktstelle sind und einen Projektantrag stellen möchten, können Sie sich an den jeweiligen zuständigen BKK Landesverband wenden. Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene können Ihren Projektantrag direkt beim BKK Dachverband einreichen.

 

 

Wichtige Informationen

Finanzierung der Selbsthilfe

Grundlage der Finanzierung bilden die Grundsätze und Rahmenvorgaben im "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung".

Der angepasste Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gilt ab dem 1. Januar 2023 in der Fassung vom 21. Oktober 2022. Hier wurden u. a. gesetzliche Neuregelungen bezüglich des Digitalen Versorgungsgesetzes (§20h SGB V) umgesetzt.

  • Demzufolge werden künftig im Rahmen der Selbsthilfeförderung sowohl die Nutzung analoger als auch digitaler Angebote gleichberechtigt unterstützt.
  • Dabei müssen aktuelle Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit beachtet werden.
  • Ab 01.01.2024 stellen die Gesetzlichen Krankenversicherungen einen Betrag von 1,28 € pro Versicherten für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung


Strukturen der Förderung

Es gibt unterschiedliche Förderwege:

  1. Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung:
    gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst. Für die Pauschalförderung stehen jährlich mindestens 70 % der verfügbaren Fördermittel zur Verfügung.
  2. Krankenkassenindividuelle Projektförderung:
    Krankenkassen und ihre Verbände fördern Aktivitäten und Projekte im Rahmen der Projektförderung.

Die MAHLE BKK beteiligt sich:

  1. ... am Umlageverfahren über die Landes- und Bundesorganisationen des BKK-Systems
  2. ... an der Projektförderung regionaler Selbsthilfegruppen
Voraussetzungen der Förderung

Die Förderung der Selbsthilfe richtet sich nach dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Charakteristisch für das Selbsthilfe-Prinzip: Eine Förderung ist möglich

  • wenn die Selbsthilfegruppe durch die Betroffenenkompetenz der Menschen mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung getragen wird
  • wenn die Selbsthilfegruppe sich darauf ausrichtet, die gesundheitsbezogenen Kompetenzen und Ressourcen der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu stärken und sie zu unterstützen.
  • Zudem ist erforderlich, dass der Antragsteller bestimmte formale Kriterien erfüllt. Welche dies sind, finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.

Beispiele für organisatorische Voraussetzungen:

  • ein Gründungstreffen
  • eine verlässliche/kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit
  • eine Mindestanzahl von sechs Mitgliedern
  • Offenheit für neue Mitglieder
  • ehrenamtliches Engagement
  • eine nicht professionelle Anleitung der Selbsthilfegruppe
  • regelmäßig öffentliche Bekanntgaben ihrer Angebote, beispielsweise bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle oder in der (regionalen) Presse

Gefördert werden können Projekte von Selbsthilfegruppen, die zeitlich befristet sind, sich gegenseitige Hilfe und Unterstützung anbieten, einen Erfahrungsaustausch ermöglichen und/oder die persönliche Lebensqualität verbessern. Hier geht es um Aktivitäten, die über das normale Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen, wie zum Beispiel die Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Verbesserung der Selbsthilfearbeit oder die Durchführung von Fachtagungen/Seminaren, sofern sie einmalig zu einem besonderen Thema stattfinden.

Beispiele für zeitlich abgrenzbare Aktivitäten, die finanziell unterstützt werden:

  • Selbsthilfetage
  • Gruppenspezifische Informationsmaterialien
  • Fachworkshops oder Fachtagungen (Bei bundesweiter bzw. landesweiter Ausrichtung der Workshops oder Tagungen sind die Kosten über den Bundesverband bzw. den Landesverband zu beantragen)
Sie haben Fragen oder möchten einen Antrag auf Selbsthilfeförderung stellen?

Kontaktieren Sie uns gerne.

Förderanträge sind schriftlich im Original zu stellen. Die Anträge sind vollständig auszufüllen, von zwei legitimierten Vertretungen des Antragstellers zu unterzeichnen und mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen, unter

MAHLE BKK 

Pragstraße 26-46
70376 Stuttgart

Projektförderung regionaler Selbsthilfegruppen durch die MAHLE BKK

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. Die Selbsthilfe erhält einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 1,28 Euro pro Versichertem.
Im Jahr 2023 hatte die BKK MAHLE rund 17.732 Euro für die Selbsthilfeförderung aufgewendet.
Für das Jahr 2024 stellt die MAHLE BKK Fördermittel in Höhe von ca. 19.062 Euro für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Hiervon entfallen 5.719 Euro auf unsere Projektförderung.

Die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung erfolgt grundsätzlich als Fehlbetragsfinanzierung*. Unterschiedliche Förderarten können Sie im Selbsthilfe Leitfaden nachlesen.

* Durch eine Fehlbetragsfinanzierung wird der Fehlbedarf zwischen den anerkannten förderfähigen Ausgaben einerseits und den Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen andererseits ausgeglichen. Sollten doch Mehreinnahmen oder Einsparungen erfolgen, müssen Fördergelder entsprechend zurückgezahlt werden.