Hilfsmittel
Als Versicherter der MAHLE BKK haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel um damit ein möglichst eigenständiges und aktives Leben zu ermöglichen. Wir unterstützen Sie dabei individuell mit Ihrem medizinischen Hilfsmittel.
Ob und welches Hilfsmittel für Sie in Frage kommt, kann direkt mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Dieser stellt Ihnen dann eine entsprechende Verordnung aus.
Aus einer Vielzahl an Hilfsmitteln, kann die passende Hilfsmittelversorgung nach dem Hilfsmittelverzeichnis die Therapie enorm verbessern.
Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem:
- Rollstühle oder Gehhilfen
- Prothesen (Körperersatzstücke)
- Orthesen/Schienen
- Inkontinenzartikel
- Hörhilfen
- Bade- und Duschhilfen
- orthopädische Schuhe/ Schuheinlagen
- Kompressionsstrümpfe
- Elektrostimulationsgeräte
- Sauerstoffgeräte
Wenn Sie Ihr Rezept direkt bei uns einreichen, können wir die Versorgung ggf. direkt über unseren Vertragspartner veranlassen. Telefonisch werden Sie zur Auswahl des geeigneten Hilfsmittels beraten. Anschließend wird das beantragte Hilfsmittel kostenfrei und persönlich zu Ihnen nach Hause (oder üblichen Aufenthaltsort) geliefert. Wenn das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird, wird dieses anschließend ebenfalls kostenfrei abgeholt.
Bei Hilfsmittels, welche nicht vom Vertragspartner geliefert werden können, helfen wir Ihnen gerne einen qualifizierten Anbieter zu finden.
Die MAHLE BKK übernimmt die Kosten eines ärztlich verordneten Hilfsmittels, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 %
(min. 5 €, max. 10 €).
Soweit für ein Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt wurde, dürfen wir den darüber hinausgehenden Betrag jedoch nicht übernehmen.
Wir sind da. Versichert.
0711 2090 9407
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