Entlassmanagement für Krankenhäuser
Unser Ziel ist es, den vom Krankenhaus festgestellten individuellen Versorgungsbedarf des Versicherten (nach dem Rahmenvertrag des Entlassmanagements) schnell und kompetent zu unterstützen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf. Im Rahmen des Entlassmanagements soll das Krankenhaus bei Bedarf Heil- und Hilfsmittel, Arznei-, Verbandsmittel sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für bis zu sieben Tage verordnen können. Dies trifft auch die Feststellung eines neuen oder Änderung des bereits bekannten Versorgungsbedarfs in den Bereichen Pflege (z. B. bei Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur Einbeziehung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI) zu. Bei Arzneimitteln dürfen die Kliniken nur die kleinste Packung gemäß der Packungsgrößenverordnung (N1-Packung) verschreiben. Auch können sie für eine Woche nach der Entlassung die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Bei allen Verordnungen gelten für Krankenhäuser die gleichen Regeln wie für die Vertragsärzte. Das Entlassmanagement setzt jedoch die schriftliche Einwilligung des Versicherten voraus. Sie können uns die entsprechenden Anträge und die Einwilligung des Versicherten gerne auch als Fax unter 07 11 / 2090-94 50 zukommen lassen.
Wir sind da. Versichert.
Team Versicherung & Beiträge
0711 2090 8408
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