Skip to main content
Besser versichert. Gesünder sein.

Fahrkosten

Um Ihre Fahrkosten zu übernehmen bzw. uns daran zu beteiligen, muss Ihre Fahrt immer im Zusammenhang mit einer medizinischen Leistung stehen. 

Die MAHLE BKK übernimmt die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für folgende Fahrten
  • Stationäre Aufenthalte:
    Zum Beispiel bei Fahrten zu Krankenhausaufenthalten, Rehabilitationskliniken und Mutter-(Vater-)Kind-Kureinrichtungen.
  • Krankentransportwagen (KTW):
    Wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder eine besondere Einrichtung des KTW erforderlich ist oder dies zu erwarten ist (nach vorheriger Genehmigung)
  • Rettungstransporte:
    Fahrten ins Krankenhaus (auch ohne stationäre Aufnahme), Luft-,Berg- oder Wasserrettungen
  • Zur ambulanten Behandlung (in besonderen Ausnahmefällen):  
    Zum Beispiel Fahrten zur Behandlung in einer Arztpraxis oder zur ambulanten Op:
    • Bei Vorliegen des Pflegegrades 4 oder 5
    • bei einem Pflegegrad 3 (wenn eine dauerhafte Bewegungseinschränkung vorliegt)
    • bei Schwerbehinderten mit den Merkzeichen "aG", "Bl", oder "H"
    • Fahrten zur onkologische Chemo- oder Strahlentherapie, sowie zur Dialyse

 

Für die Fahrten mit Ihrem privaten PKW erhalten Sie 0,20 Euro pro Kilometer (abzüglich Ihrer Zuzahlung), allerdings nicht mehr als die Kosten Ihrer Fahrten im Vergleich mit öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus und Bahn. Die Kosten für Ihre Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln können wir ebenfalls nach Abzug Ihrer Zuzahlung übernehmen.

Für Fahrten mit dem Taxi oder mit dem Krankentransport benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Bitte reichen Sie uns diese rechtzeitig vor Ihrer Fahrt zur Genehmigung bei uns ein. 

 

Für welche Fahrten ist keine vorherige Genehmigung notwendig?

Einige Fahrten können ohne vorherige Genehmigung übernommen werden, da eine Genehmigung automatisch als erteilt gilt. (Genehmigungsfiktion).


Dies gilt für folgende Personengruppen:

  • Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) im Schwerbehindertenausweis
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhaft beeinträchtigter Mobilität
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5


Achtung: Fahrten mit dem Krankentransportwagen sind weiterhin vorab zu genehmigen.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Wir übernehmen Ihre Fahrkosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Ihre Zuzahlung beträgt 10 % der Fahrkosten an - mindestens 5 €, maximal 10 € pro Fahrstrecke (jeweils für Hin- und Rückfahrt).
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Auch hier gilt, dass Sie Zuzahlungen pro Kalenderjahr nur bis zu Ihrer persönlichen Belastungsgrenze selbst zu tragen haben - sehen Sie hier wie Sie sich ggf. von den zu viel gezahlten Zuzahlungen befreien lassen können. 

Wir sind da. Versichert.

Team Leistungen
0711 2090 9407
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Service-App

Sie haben wenig Zeit, möchten Anträge nicht zur Post bringen? Nutzen Sie unsere Service-App.