Haushaltshilfe
Im Falle einer Krankheit steht oftmals alles Kopf. Wenn Sie so krank sind, dass Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht wie gewohnt eigenständig weiterführen können, ist Ihre MAHLE BKK da und unterstützt Sie im Rahmen einer Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe umfasst alle Aufgaben die zu einem funktionierenden Haushalt gehören. Dazu gehören die Kinderbetreuung, Einkaufen, Kochen oder auch die Wohnungsreinigung. Der Umfang der Haushaltshilfe ist individuell und richtet sich nach dem tatsächlichen Hilfebedarf.
- im Haushalt keine weitere Person lebt, welche die Haushaltsführung übernehmen kann
- im Haushalt ein Kind lebt, das unter 12 Jahre alt ist
- stationäre Krankenhausbehandlung
- stationäre Behandlung wegen Schwangerschaft oder Entbindung
- eine Reha-Maßnahme (der MAHLE BKK) wird durchgeführt
- stationäre Behandlung eines Kindes mit einer aus medizinisch begründeten Aufnahme eines Elternteils – die so genannte stationäre Mitaufnahme (Kind ist bei der MAHLE BKK versichert)
Grundsätzlich kann eine Haushaltshilfe für maximal acht Stunden täglich beantragt werden.
Der Umfang ist individuell zu betrachten und richtet sich nach dem tatsächlichen Hilfebedarf. Berücksichtig werden dabei die krankheitsbedingten Einschränkungen, sowie die Anzahl und das Alter der Kinder, welche im Haushalt leben.
Die Haushaltshilfe kann in der Regel für maximal 4 Wochen in Anspruch genommen werden.
Bei besonderen Ausnahmefällen erhalten Sie bei Ihrer MAHLE BKK über die gesetzlichen Leistungen hinaus eine Haushaltshilfe für 8 Wochen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wer die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen kann. Danach richtet sich auch die Höhe der Kostenübernahme.
Enge Familienmitglieder
Dazu gehören zum Beispiel Ehepartner oder Verwandte bzw. Verschwägerte bis zum zweiten Grad (Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Schwiegereltern)
Wenn eine der genannten Personen die hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt, können entstandene Fahrkosten oder der Verdienstausfall (anteilig) übernommen werden. Sie erhalten von Ihrer MAHLE BKK 11 Euro pro Stunde maximal 88 Euro pro Tag (max. 8 Stunden täglich).
Entfernte Verwandte oder Bekannte
Dazu gehören zum Beispiel Nachbarn oder vertraute Personen, sowie entfernte Verwandte wie Onkel, Tanten, Neffen oder Nichten. Sie erhalten von Ihrer MAHLE BKK 11 Euro pro Stunde maximal 88 Euro pro Tag (max. 8 Stunden täglich).
Vertragspartner der MAHLE BKK
Wenn keine dieser Betreuungspersonen die Haushaltshilfe übernehmen kann, unterstützen wir Sie gerne mit der Suche nach einem geeigneten Anbieter, einem unserer zahlreichen Vertragspartner. Die Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause und übernimmt die hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen des notwendigen Umfangs. Die Kosten hierfür werden direkt über uns abgerechnet. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung ist dann direkt an die MAHLE BKK zu zahlen.
Bei der Kostenübernahme der Haushaltshilfe ist eine gesetzliche Zuzahlung vorgesehen. Diese beträgt täglich mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Bei einer Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung, ist kein Eigenanteil zu zahlen.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, Ihren Antrag vor Beginn der Haushaltshilfe bei Ihrer MAHLE BKK einzureichen. Dies ist zum Beispiel bei einem geplanten Aufenthalt wie zum Beispiel einer Rehabilitationsmaßnahme oder einem geplanten Krankenhausaufenthalt möglich. In Notsituationen ist dies natürlich nicht möglich. Wenn Sie Fragen haben, oder Unterstützung beim Stellen Ihres Antrags möchten, können Sie jederzeit gerne auf uns zukommen – wir sind für Sie da.
Wir sind da. Versichert.
0711 2090 9407
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