Heilmittel
Neben Arzneimitteln (Medikamenten) gibt es auch Heilmittel. Diese helfen Ihnen dabei wieder fit, gesund und beweglich zu werden. Dabei soll durch gesundheitsfördernde Maßnahmen Ihrer Therapeutin oder Ihres Therapeuten, Erkrankungen geheilt und Verschlimmerungen Ihrer Beschwerden verhindert werden.
- Physiotherapie (zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen oder Manuelle Therapie)
- Podologische Therapie (medizinische Fußpflege, zum Beispiel bei diabetischem Fußsyndrom)
- Logopädie (Stimm-, Sprech- und Sprach- und Schlucktherapie)
- Ergotherapie (Verbesserung der körperlichen Fähigkeiten)
- Ernährungstherapie (nur bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung oder Mukoviszidose)
Zuerst bespricht Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen, welche Heilmittelmaßnahme richtig für Sie und in welchem Umfang notwendig ist und legt somit die Behandlungseinheiten fest. Die Behandlungseinheiten richten sich immer nach Art und Schwere Ihrer Erkrankung. Von Ihrem Arzt erhalten Sie anschließend eine ärztliche Verordnung für Ihre individuelle Heilmittelbehandlung.
Mit Ihrer ärztlichen Verordnung können Sie Ihre Heilmitteltherapie bei einem zugelassenen Therapeuten beginnen – diesen können sie frei wählen. Die Behandlung wird von der MAHLE BKK übernommen. Sie haben lediglich die gesetzliche Zuzahlung zu tragen.
Finden Sie Ihren zugelassenen Therapeuten direkt über den GKV Spitzenverband:
https://www.gkv-spitzenverband.de/service/heilmittelerbringer/heilmittelerbringer.jsp
Gut zu wissen: Bitte denken Sie daran Ihre Behandlung zeitnah zu beginnen. Die Therapie ist in der Regel spätestens innerhalb von 28 Kalendertagen zu beginnen. Für Maßnahmen außerhalb des vorgegebenen Zeitraum, verliert die Verordnung leider ihre Gültigkeit.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% der Behandlungskosten für Ihre Heilmittelbehandlung, sowie 10 Euro je Verordnung. Für Kinder und Jugendliche fällt keine Zuzahlung an.
Wir sind da. Versichert.
0711 2090 9407
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