Häusliche Krankenpflege
Wenn Sie neben der ärztlichen Behandlung eine Versorgung zu Hause in Form von einer Maßnahme der Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen geben) benötigen und keine im Haushalt lebende Person dieses übernehmen kann, unterstützen wir Sie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege durch geeignete Fachkräfte (karitative Einrichtungen). Sofern Sie zusätzlich neben den Maßnahmen zur Behandlungspflege noch Leistungen in der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Nahrungsaufnahme) und hauswirtschaftlicher Versorgung (z. B. kochen, putzen, einkaufen) benötigen, kann die Versorgung bis zu einem Zeitraum von vier Wochen erbracht werden. In begründeten Ausnahmen kann die häusliche Krankenpflege auch für einen längeren Zeitraum gewährt werden.
Wir übernehmen die Kosten für eine häusliche Krankenpflege nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung wenn:
- Eine Krankenhausbehandlung notwendig wäre, aber nicht möglich ist
- Eine Behandlung im Krankenhaus dadurch verkürzt oder vermieden wird
- Die häusliche Krankenpflege notwendig ist, um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu erreichen.
Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht in erster Linie im eigenen Haushalt. Grundsätzlich kann dies aber auch in geeigneten Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten) erbracht werden.
Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 10 % der Kosten für maximal 28 Tage je Kalenderjahr. Zusätzlich entsteht pro Verordnung eine Verordnungsgebühr von 10 €.
Wir sind da. Versichert.
Team Pflegekasse
0711 2090 9408
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