Hautkrebs-Screening ohne Altersbegrenzung
Grundsätzlich besteht erst ab dem 35. Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs - das sogenannte „Hautkrebs-Screening“. Meist wird dieses Screening gemeinsam mit dem Gesundheits-Check-Up 35 durchgeführt. Da uns Ihre Gesundheit am Herzen liegt, bieten wir Ihnen über die gesetzliche Leistung hinaus weitere Vorsorgemöglichkeiten. Wir setzen uns für Prävention und Früherkennung ein und möchten Sie bei Ihrer individuellen Vorsorge unterstützen.
- Ihr Hautkrebs-Screening ohne Altersbegrenzung - alle zwei Jahre
- Erweiterter Untersuchungsumfang mit Auflichtmikroskopie – für Sie kostenfrei
Die Untersuchung wird bei den teilnehmenden Ärzten in Baden-Württemberg ganz einfach über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Für die Behandlung in anderen Bundesländern sprechen Sie uns bitte direkt an. Wir unterstützen Sie gerne, bei der Suche nach einem geeigneten (Vertrags-)Hautarzt.
Nutzen Sie außerdem unseren kostenfreien Erinnerungsservice für Ihre Krebsvorsorge – und verpassen Sie keinen Termin für Ihre Vorsorge.
Wir sind da. Versichert.
0711 2090 9407
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