Skip to main content
Besser versichert. Gesünder sein.

Kieferorthopädische Behandlung

Gerade bei Kindern und Jugendlichen kommt es häufig zu Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers. Hierbei kann es zu schwerwiegenden Einschränkungen kommen. Von Beschwerden beim Kauen und Beißen bis hin zu Schwierigkeiten beim Sprechen oder Atmen. Mithilfe einer Zahnspange können Fehlstellungen langfristig ausgeglichen werden. Idealerweise findet die Behandlung in jungen Jahren statt, da der Kiefer und die Zähne in der Wachstumsphase am leichtesten formbar sind. 

Die MAHLE BKK übernimmt grundsätzlich 100 % der Kosten Ihrer erforderlichen kieferorthopädischen Behandlung. 

Ihr Weg zur Kostenübernahme - Auf einen Blick
  1. Untersuchung in Ihrer kieferorthopädischen Praxis
  2. Ihr Behandlungsplan wird von Ihrem Kieferorthopäden elektronisch bei uns eingereicht
  3. Wir senden die Genehmigung digital an die Praxis - und schon kann die Behandlung beginnen!
  4. 80% der Kosten übernehmen wir direkt - 20% erhalten Sie nach der erfolgreichen Behandlung


Gut zu wissen:  

Wenn mehr als ein Kind zur gleichen Zeit in kieferorthopädischer Behandlung ist, kann Ihre MAHLE direkt 90% übernehmen. Die restlichen 10% erhalten Sie nach erfolgreicher Behandlung

 

Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Grundsätzlich gibt es fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). Grad 1 und Grad 2 sind leichte bis mäßig ausgeprägte. Bei den Graden drei bis fünf handelt es sich um ausgeprägte Zahnfehlstellung bzw. Kieferanomalien, bei denen eine Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist. Ein Anspruch auf Kieferorthopädische Behandlung besteht nur bei KIG 3-5.

Kieferorthopädische Behandlung ab 18 Jahren

In der Regel ist die kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter selbst zu zahlen. Bei medizinisch begründeten Fällen, wie zum Beispiel bei schwerwiegenden Fehlstellungen (Kieferanomalien), bei denen eine Kombination aus kieferorthopädischer und kieferchirurgischer Behandlung erforderlich ist, kann eine Kostenübernahme durch uns erfolgen. Bei weiteren Fragen dazu, beraten wir Sie gerne persönlich. 

Wechsel zur MAHLE BKK auch bei laufender Behandlung möglich?

JA! Auch während einer kieferorthopädischen Behandlung ist ein Wechsel zur MAHLE BKK ganz einfach und unkompliziert möglich. Wenn eine Genehmigung der bisherigen Krankenkasse vorliegt, übernehmen wir die Kosten der restlichen Behandlung für Sie.

Wir sind da. Versichert.

Team Leistungen
0711 2090 9407
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Service-App

Sie haben wenig Zeit, möchten Anträge nicht zur Post bringen? Nutzen Sie unsere Service-App.