Zahnersatz
Unter den Begriff Zahnersatz fallen Kronen, Brücken, Prothesen und die implantatgestützte Versorgung. Bei einer medizinischen Notwendigkeit übernimmt die MAHLE BKK einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieser orientiert sich am zahnärztlichen Befund und an der hierfür üblichen Regelversorgung.
Hinweis: Die Festzuschüsse für Zahnersatz betragen grundsätzlich 60 Prozent. Wer regelmäßig zur Vorsorge geht erhält einen höheren Festzuschuss. Der Zuschuss für den Zahnersatz erhöhen sich von 60% auf 70% bzw. 75% der Kosten der Regelversorgung, wenn Sie die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 5 bzw. 10 Jahren vor der der Ausstellung des Heil-und Kostenplanes für den Zahnersatz mit dem Zahnbonusheft nachweisen können. Als regelmäßig gilt hierbei im Alter von 12-18 Jahren eine halbjährliche und ab 18 Jahren eine jährliche Vorsorgeuntersuchung.
Ihr behandelnder Vertragszahnarzt berät Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten eines Zahnersatzes und dessen Kosten. Steht die Behandlungsform fest, wird das Ergebnis in einem Heil- und Kostenplan zusammengefasst und uns von Ihrer Praxis übermittelt. Dies erfolgt seit dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch.
Wir teilen Ihnen den für Sie höchstmöglichen gesetzlichen Festzuschuss für eine Regelversorgung mit und die Behandlung kann beginnen.
Die Regelversorgung umfasst neben den allgemeinen Leistungen auch zahntechnische Leistungen, sowie
- Den festsitzenden Zahnersatz
- bei großen Brücken den Ersatz von bis zu vier fehlenden Zähnen je Kiefer und bis zu drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet
- bei Kombinationen von herausnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz in der Regel zwei Verbindungselemente je Kiefer
- Verblendungen im Oberkiefer bis Zahn 5 und im Unterkiefer bis Zahn 4.
Kosten für Nachbesserungen und Reparaturen des Zahnersatzes gehören ebenfalls zur Regelversorgung und unterliegen innerhalb von zwei Jahren nach der Eingliederung der Gewährleistung.
Hinweis: Wer sich für eine Regelversorgung entscheidet, erhält generell eine gute zahnmedizinische Versorgung.
Eine gleichartige Versorgung bedeutet, dass zusätzlich zur Regelversorgung noch weitere Leistungen durchgeführt werden. Von einer andersartigen Versorgung ist die Rede, wenn Sie sich für eine komplette andere Variante als die Regelversorgung entscheiden (z. B. ein Implantat anstelle einer Brücke). Die Mehrkosten aufgrund einer gleich- oder andersartigen Versorgung gehen ganz zu Ihren Lasten.
Generell gilt: Wenn Sie eine andere Therapie als die Regelversorgung wählen oder zusätzliche prothetische, ästhetische oder kosmetische Leistungen in Anspruch nehmen, geht Ihnen der Festzuschuss von der MAHLE BKK nicht verloren. Die darüber hinausgehenden Kosten tragen Sie alleine.
Hier können Sie die Daten aus Ihrem Heil- und Kostenpaln eintragen, das gewünschte Material auswählen und erhalten nach nur wenigen Klicks einen Online-Kostenvoranschalg zu Ihrer Orientierung.
Den Rechner finden Sie hier.
Alle weiteren Informationen zu unseren besonderen Leistungen im DentNet Angebot finden Sie unter www.dent-net.de.
Wir sind da. Versichert.
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