Spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen
Die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Sie soll ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, im häuslichen Umfeld, in stationären Hospizen, stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen.
Die Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg stimmen mit ihren Vertragspartnern in der Einschätzung überein, dass die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der häuslichen Umgebung durch zielgerichtetes Zusammenwirken von allen Leistungserbringern, wie Haus- und Fachärzten, speziell geschulten pädiatrischen Pflegefachkräften, ambulanten Kinderkrankenpflege- und Hospizdiensten sowie Diensten zur psychologischen Betreuung von Krebspatienten, verbessert werden können und müssen.
Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien oder vertrauten Personen stehen dabei im Mittelpunkt der Versorgung. Das soziale Umfeld wird als wesentlicher Faktor für das Verbleiben in der gewohnten Umgebung in die Versorgung mit einbezogen. Versorgungsunsicherheiten, die zu unnötigen und die Versicherten stark belastenden Krankenhauseinweisungen führen, sollen durch die in der SAPPV vorgehaltenen besonderen Expertisen vermieden werden. Symptome und Leiden sollen in jedem Einzelfall, nach dem Willen des Versicherten und gemäß den Grundsätzen von Palliative Care gelindert werden.
Die Besonderheit der SAPPV besteht insbesondere darin, dass aufgrund der niedrigen Fallzahl pro Einwohner und der Seltenheit der einzelnen pädiatrischen Erkrankungen im Palliativbereich nur sehr große Einzugsbereiche möglich sind.
Deswegen ist ein anderes Versorgungskonzept als bei der Versorgung von Erwachsenen in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung notwendig.
Die Vertragspartner sind sich einig, dass nur Mitarbeiter des Pädiatrischen Palliativ Care Teams (PäPCT), das sind speziell geschulte Fachpflegekräfte, Leistungen der SAPPV erbringen können. Das PäPCT leistet grundsätzlich ergänzende Angebote, das heißt die allgemeine Versorgung durch Haus- und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und ambulante Kinderkrankenpflegedienste setzt sich in Kooperation mit dem PäPCT fort.
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