Mutterschaftsgeld und Mutterschutz
Damit sich (werdende) Mütter ganz auf den neuen Lebensabschnitt konzentrieren können, stehen Ihnen eine Auszeit vom Beruf, finanzielle Unterstützung, sowie extra Leistungen zu.
Rund um die Geburt genießen sie daher einen besonderen Schutz.
- Ihr Mutterschutz umfasst in der Regel sechs Wochen vor der Geburt, den Entbindungstag, sowie die ersten acht Wochen nach der Geburt.
- Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Der Anspruch, sowie die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet Sie nach Ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis und Einkommen während Ihrer Schwangerschaft und beträgt maximal 13 Euro täglich. Die Differenz zum Nettoeinkommen bezahlt ggf. der Arbeitgeber.
Arbeitnehmerin
Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe Ihre Nettoarbeitsentgeltes - maximal jedoch 13 Euro pro Kalendertag.
Selbständige
Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Für die Berechnung ist Ihr aktueller Steuerbescheid maßgebend.
Minijobberin
Sie erhalten Mutterschaftsgeld bis zu maximal 13 Euro täglich, wenn Ihnen während der Schutzfrist kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Arbeitslosengeld I
Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes I. Wenn Sie ausschließlich Bürgergeld beziehen, besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Künstlerin/Publizistin
Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Für die Berechnung ist Ihr beitragspflichtiges Arbeitseinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist maßgebend.
Sie sind sich nicht sicher zu welchem Personenkreis Sie zählen? Oder Ihr Arbeitsverhältnis endet während der Schutzfrist? Dann rufen Sie uns an - wir prüfen gerne für Sie, ob Sie Mutterschaftsgeld erhalten können.
Bei Feststellung der Schwangerschaft erhalten Sie eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin. Wenn Sie diese mit unserem Antrag auf Mutterschaftsgeld einreichen, erhalten Sie Ihr Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung.
Mit Einreichung der Geburtsurkunde (im Original), erhalten Sie Ihr Mutterschaftsgeld für den Zeitraum nach der Entbindung. (Ausfertigung für die Krankenkasse mit dem Hinweis "nur zur Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft")
Mit der Zahlung Ihres Mutterschaftsgeldes erhalten Sie darüber hinaus auch die Bescheinigung für die Elterngeldstelle.
Selbstverständlich bleiben Sie während der ganzen Zeit des Bezuges von Mutterschaftsgeld bei der MAHLE BKK versichert.
Ihr neugeborenes Kind kann in der Regel ebenfalls den vollen Versicherungsschutz und die vielen Vorteile der MAHLE BKK genießen.
Senden Sie uns ganz einfach den Antrag auf Familienversicherung inklusive der Geburtsurkunde zu.
Wir sind da. Versichert.
0711 2090 9407
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