Zahnbehandlung
Vorsorgeuntersuchungen
Bei der Individualprophylaxe werden Ihre Zähne umfassend auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten hin überprüft. Kinder und Jugendliche die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen, Versicherte ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich.
Zu den Vorsorgeuntersuchungen zählen auch die zahnärztliche Beratung zur Mundgesundheit während der Schwangerschaft, sowie die zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchung im 1. und 3. Lebensjahr.
Tipp: Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt ein Bonusheft, in das durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden. Beim Nachweis regelmäßiger Vorsorge erhöht sich der Krankenkassenzuschuss im Falle von Zahnersatz.
Wenn Sie behandlungsbedürftig werden, übernehmen wir selbstverständlich alle Kosten Ihrer medizinisch notwendigen zahnärztlichen Behandlung.
Der Leistungsumfang ist hierbei weitgehend gesetzlich festgelegt. So werden z. B. Behandlungskosten einer Zahnbetterkrankung (Parodontitis) von der MAHLE BKK übernommen.
Einfach auf der Homepage Ihre Postleitzahl eingeben und beim nächsten Vetragspartner, zwei Mal im Jahr von der kostenlosen professionellen Zahnreinigung profitieren.
Wir sind da. Versichert.
0711 2090 9407
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