ReadSpeaker Vorlesen

Pflegestärkungsgesetz - Verbesserungen ab 01.01.2017

Drei Männer unterschiedlicher Generationen

Mit Jahresbeginn 2017 erfolgt durch die gesetzlichen Neuregelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eine grundlegende Reform der sozialen Pflegeversicherung. Hauptbestandteil der Reform ist dabei die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen erfolgt die Festlegung der Pflegebedürftigkeit zukünftig in fünf Pflegegraden. Personen die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten werden dabei, ohne erneute Antragstellung oder Begutachtung, von Gesetzes wegen in einen entsprechenden Pflegegrad übergeleitet und erhalten einen Besitzstandsschutz für alle bisher zustehenden regelmäßigen Leistungen der Pflegeversicherung. Damit wird es zu keiner Verschlechterung, vielmehr in vielen Bereichen zu einer Verbesserung Ihrer Leistungen kommen. Grundsätzlich gilt: Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz werden in den nächst höheren Pflegegerad übergeleitet, Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet. Ausführlichere Informationen zu der Pflegereform und Ihren weiteren Pflegeleistungen erhalten Sie gerne bei uns:

 

Ihr Ansprechpartner:

Jürgen-Alexander Bauch

Tel.: 0711 / 501-12898
E-Mail: ABauch(at)bkk-mahle(dot)de