Wenn Sie als Versicherter der BKK MAHLE Fragen rund um die Nutzung der elektronischen Patientenakte haben, kann der Versichertenhelpdesk Ihnen helfen, diese Probleme zu lösen.
Mit einen Klick auf den Chatbot in der rechten unteren Ecke dieser Seite können Sie allgemeine Fragen rund um die ePA oder Anfragen zum Handling der App stellen.
Der Chatbot sucht in seiner Wissensdatenbank nach passenden Antworten auf Ihre Frage.
Sollte er keine passende Antwort in seiner Datenbank finden, können Sie über den Button „Ticket eröffnen“ eine Supportanfrage direkt an den VHD schicken.
Hier werden einige Daten von Ihnen abgefragt (Name, Kassenzugehörigkeit, E-Mail, optional Telefonnummer, Support-Code).
Bei technischen Problemen empfiehlt es sich, in der App unter Informationen einen App-Bericht zu erstellen. Den generierten Support-Code können Sie dann in Ihrem eröffneten Ticket mitteilen.
Gleichzeitig zur Ticketeröffnung können Sie auch einen Live-Chat mit einem Mitarbeiter starten.
Sollten Fragen seitens des VHD zu Ihrem Anliegen aufkommen, erhalten Sie per Mail, Telefon oder im Livechat eine Rückmeldung.
Konnte das Problem gelöst werden, erhalten Sie eine E-Mail mit der Lösung.
Für die Beantragung Ihrer ePA und den Zugriff auf Ihre ePA über die App benötigen Sie ein Benutzerkonto. Dieses können Sie direkt in der App anlegen. Öffnen Sie dafür den Menüpunkt "Anmelden" in der App. Wählen Sie dann "Benutzerkonto anlegen".
Dafür benötigen Sie ein E-Mail-Konto sowie Daten von Ihrer Gesundheitskarte. Um die Sicherheit zu erhöhen, sind nach dem Anlegen des Benutzerkontos drei Schritte notwend
Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto eingerichtet haben, können Sie sich mit Ihrer Versichertennummer und dem von Ihnen gewählten Passwort in der App anmelden. Um die Sicherheit zu erhöhen, können Sie nur mit Geräten auf Ihre ePA zugreifen, die mit Ihrem Benutzerkonto verbunden sind.
Öffnen Sie den Menüpunkt "Anmelden" in der App. Wählen Sie "Passwort vergessen" und folgen Sie den Anweisungen.
Wenn Sie sich auf einem neuen Gerät anmelden, müssen Sie dieses mit Ihrem Benutzerkonto verbinden, um auf Ihre ePA zugreifen zu können. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten
Melden Sie sich in der App an und öffnen Sie den Menüpunkt "Elektronische Patientenakte". Falls Sie noch keine ePA haben, können sie diese gleich an dieser Stelle einrichten. Nachdem Sie den Einwilligungsdokumenten zugestimmt haben, wird Ihre ePA eingerichtet. Danach können Sie mit der App auf Ihre ePA zugreifen oder beim Arzt Berechtigungen erteilen. Beim ersten Zugriff auf Ihre ePA wird diese aktiviert. Hinweis: Erfolgt die Aktivierung nicht innerhalb von 100 Tagen, wird Ihre ePA wieder gelöscht.
Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto in der App an. Öffnen Sie den Menüpunkt "Elektronische Patientenakte". Ihre ePA beinhaltet sensible medizinische Dokumente und ist deshalb ein besonders geschützter Bereich. Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre ePA zu öffnen:
Sie können konfigurieren, wie Sie Ihre ePA öffnen wollen. Wählen Sie die Voreinstellung für Komfortzugriff mit al.vi oder Gesundheitskarte. Mehr Informationen dazu finden Sie im Punkt "Wie greife ich auf meine ePA zu?".
Sie können jederzeit die Dokumente einsehen, die Sie beim Einrichten Ihrer ePA akzeptiert haben und diese herunterladen.
Sie können Ihre Einwilligungen natürlich auch widerrufen. Bitte beachten Sie, dass dabei Ihre ePA und alle darin enthaltenen Daten und Berechtigungen gelöscht werden. Sie können danach nicht mehr auf Ihre ePA zugreifen.
Sie können Ihre ePA jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Bis zum Kündigungsdatum können Sie weiterhin auf Ihre ePA und alle darin enthaltenen Daten zugreifen, sowie die Kündigung in der App oder bei Ihrer Krankenkasse rückgängig machen.
Wenn Sie Ihre ePA öffnen, zeigt die App Ihnen an, ob seit der letzten Anmeldung Dokumente eingestellt oder gelöscht wurden. Sie können den Zeitraum konfigurieren oder Benachrichtigungen generell ein- oder ausschalten.
Beim Zugriff auf Ihre ePA stellt das Aktensystem sicher, dass nur Geräte zugreifen können, die bereits im Aktensystem registriert sind. In der Geräteverwaltung finden Sie alle Geräte, von denen Sie schon auf Ihre ePA zugegriffen haben. Sie können den Zugriff einzelner Geräte hier sperren oder wieder erlauben, oder Geräte komplett entfernen. Wenn Sie mit neuen Geräten auf Ihre ePA zugreifen, müssen Sie den Zugriff über einen Bestätigungslink autorisieren, der Ihnen an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse zugesendet wird.
Falls Sie ein NFC-fähiges Gerät und eine Gesundheitskarte haben, können Sie die PIN Ihrer Gesundheitskarte über die App ändern. Sie benötigen dazu die auf der Gesundheitskarte vorne aufgedruckte CAN sowie Ihre bestehende PIN.
Sie benötigen dazu ein Gerät mit NFC-Funktion. Öffnen Sie Ihre ePA mit Ihrer Gesundheitskarte. Sollte dabei festgestellt werden, dass Ihre PIN gesperrt ist, können Sie die PIN mit Hilfe Ihres PUK entsperren. Sie benötigen dazu die auf der Gesundheitskarte vorne aufgedruckte CAN sowie Ihre PUK.
In der Dokumentenliste sehen Sie alle Dokumente, die in Ihrer ePA derzeit abgelegt sind. Sie können die Dokumente nach Titel, Autoren und weiteren Kriterien durchsuchen und filtern. Sie können weitere Details zu Dokumenten abrufen, und diese anzeigen bzw. auf Ihr Gerät herunterladen. Da Sie selbst bestimmen, welche Daten in Ihrer ePA vorhanden sind, können Sie Dokumente auch jederzeit löschen. Bitte beachten Sie, dass es dabei zu Lücken in Ihrer medizinischen Historie kommen kann.
In der Dokumentenliste können Sie auch neue Dokumente in Ihre ePA einstellen. Wählen Sie dafür ein auf Ihrem Gerät vorhandenes Dokument. Die App schlägt beim Einstellen des Dokuments Metadaten vor. Sie können diese Daten verändern und so anpassen, dass Sie das Dokument später auf einfache Weise wiederfinden können. Die App verschlüsselt das Dokument vor dem Upload in Ihre ePA und stellt damit sicher, dass nur Sie oder Berechtigte darauf Zugriff haben.
Sie können in Ihrer ePA die Berechtigungen steuern, wer auf Daten in Ihrer ePA zugreifen darf. Berechtigungen sind zeitlich begrenzt und gelten für Kategorien von Dokumenten. Patientendokumente sind Dokumente, die Sie selbst in Ihre ePA hochgeladen haben. Arztdokumente sind Dokumente, die Ärzte, Mediziner und andere Berechtigte in Ihre ePA hochgeladen haben.
In der Berechtigungsliste werden alle Berechtigten angezeigt, welche derzeit Zugriff auf Dokumente in Ihrer ePA haben. In der Liste ist ersichtlich, auf welche Kategorie von Dokumenten jeweils Zugriff besteht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihre Berechtigungen in Listenform als PDF auf Ihrem Gerät zu speichern.
Sie können Berechtigungen jederzeit erteilen, verändern oder entziehen.
Um neue Berechtigungen zu erteilen, suchen Sie direkt in der Applikation nach Ihrem Arzt oder Ihrer Gesundheitseinrichtung. Stellen Sie danach die Dauer der Berechtigung ein, sowie auf welche Kategorie von Dokumenten der Berechtigte Zugriff haben soll.
Wenn Sie Berechtigungen löschen, beachten Sie bitte, dass bereits vom Berechtigten heruntergeladene Dokumente auch weiterhin beim Berechtigten verbleiben. Dieser hat nachfolgend jedoch keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA.
Abgelaufene Berechtigungen werden vom Aktensystem automatisch gelöscht.
Ihre ePA verfügt über ein detailliertes Protokoll, das Sie jederzeit abrufen, aber auch exportieren können. In diesem Protokoll sind sämtliche Zugriffe - von Ihnen selbst, aber auch von Berechtigten - auf Ihre ePA ersichtlich. So können Sie nachvollziehen, wenn Dokumente aus Ihrer ePA eingestellt, abgerufen oder gesucht werden oder wann Sie Berechtigungen erteilt oder entzogen haben. Sie können das Protokoll gezielt durchsuchen und filtern. Die Protokolleinträge werden im Aktensystem nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.
Sie haben die Möglichkeit einzelne Protokolleinträge in der Detailansicht zu betrachten.
Hier können Sie die Art, Zeitpunkt und Ergebnis (erfolgreich oder fehlgeschlagen) des Zugriffs, Name des Nutzers, Bezeichner des Objektes usw. sehen.
Sie können Ihre Protokoll Liste jederzeit exportieren und auf Ihrem Gerät anzeigen lassen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihre Protokoll Liste auszudrucken.
Alle Smartphones und Tablets mit den folgenden Betriebssystemen:
Ja, jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch auf eine ePA, die bis zum 16. Geburtstag des Kindes von einem ebenfalls gesetzlich versicherten, sorgeberechtigten Vertreter verwaltet wird.
Ab dem 01.01.2022 können Sie beim Kassenwechsel die Daten Ihrer ePA exportieren lassen und zum neuen Anbieter der Akte mitnehmen. Im Jahr 2021 steht diese Funktion leider noch nicht zur Verfügung.
Gesundheitsdaten werden so lange in der ePA gespeichert, wie es der Nutzer/die Nutzerin erlaubt. Die persönlichen Daten wie der Name oder die Versichertennummer bleiben darüber hinaus dauerhaft in der ePA gespeichert. Sie werden komplett gelöscht, wenn auch die ePA gelöscht wird.
Niemand außer Ihnen und denjenigen, denen Sie dazu eine Berechtigung erteilt haben. Weder der Anbieter (= Ihre Krankenkasse) noch der Betreiber (= der IT-Dienstleister) haben Zugriff auf die Inhalte.
Die ePA besteht zum Start 2021 aus zwei Dokumentenbereichen: Dokumente des Versicherten und Dokumente von Ärzten oder Institutionen. In 2021 kann nur der Zugriff auf den kompletten jeweiligen Dokumentenbereich vergeben werden. Das bedeutet, dass alle Dokumente gelesen werden können, es sei denn Sie entfernen diese vor einem neuen Zugriff wieder.
In 2022 kann die Zugriffsberechtigung dokumentenspezifisch erfolgen, so dass Sie konkret festlegen können, welcher Arzt welches Dokument oder Gruppe von Dokumenten einsehen kann.
Das entscheiden Sie allein. Sie haben die freie Wahl der Laufzeit zwischen 1 - 540 Tagen. Voreingestellt sind 7 Tage, die Sie selbstständig anpassen können.
Ja. Nach maximal 20 Minuten Inaktivität werden Sie automatisch aus der ePA ausgeloggt. Bei sicherheitsrelevanten Eingaben (z.B. der PIN) oder bei der Registrierung ist der Zeitraum nur halb so groß
Keine. Im Gegensatz zur Sozialdatenverarbeitung, die wegen einer konkreten Zweckbestimmung (u.a. Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen) eindeutigen Speicher- und Löschfristen von 4-6 Jahren, je nach Leistungsbereich, unterliegt, gehören die Daten in der ePA Ihnen persönlich und können ein Leben lang gespeichert werden.
Das wird ab dem 01.01.2022 möglich sein. Der Vertreter muss ebenfalls gesetzlich versichert sein und einen ePA-Zugang besitzen. Der Vertreter ist frei wählbar und nicht mit einem gesetzlichen Vertreter zu verwechseln. Er hat die gleichen Rechte wie der Akteninhaber, außer Vertreter einzurichten.
Die Kommunikation im Gesundheitswesen zwischen Patienten, Ärzten, Leistungserbringern und Kassen ist oft noch analog und arbeitet mit Papier, Fax und Brief. Viele Informationen über unseren Gesundheitsstand werden nach wie vor in Akten in den jeweiligen Arztpraxen gesammelt. Das kann schnell zum Problem werden: Wechseln wir zum Beispiel den Arzt oder besuchen einen Facharzt, müssen Untersuchungen eventuell wiederholt werden. Schlimmstenfalls fehlen auch wichtige Informationen, beispielsweise über Allergien oder Vorerkrankungen. In der elektronischen Patientenakte werden all diese Infos digital gebündelt. Dazu kommen auch persönliche Gesundheitsdokumente, die bisher in Papierform vorlagen, beispielsweise der Impfpass oder das Zahn-Bonusheft. In der ePA kann das alles zusammengeführt werden – ohne, dass unberechtigte Dritte darauf zugreifen können. Das hat viele Vorteile: Doppeluntersuchungen werden vermieden, die Diagnose kann durch den besseren Informationsfluss genauer gestellt werden und man selbst hat seinen Gesundheitszustand immer im Blick. Auch Risiken werden gesenkt. Gibt es Unverträglichkeiten? Wie waren die letzten Blutwerte? Nimmt der Patient wichtige Medikamente und wie ist deren Dosierung? In der elektronischen Gesundheitsakte sind solche Informationen direkt ersichtlich. Auch für den Notfall können hier alle wichtigen Daten hinterlegt werden. Die Funktionen der ePA werden dabei stetig erweitert, sodass in Zukunft beispielsweise auch elektronische Rezepte oder Krankschreibungen mit ihr genutzt werden können. Der gelbe Zettel hat dann ausgedient.
Ab dem 1. Januar 2021 können Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Therapiemaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen, ein Medikationsplan, ein Notfalldatensatz sowie Arztbriefe in ihr gespeichert werden. Daneben können die Krankenkassen auf Wunsch diejenigen Daten in die ePA übertragen, die sie über den Versicherten oder die Versicherte gespeichert haben. So hat er/sie alle seine Daten auf einem Blick parat. Ab 2021 können all diese Daten Ärzten und Leistungserbringern nach der Freigabe durch den Versicherten zur Verfügung gestellt werden.
Ab dem 1. Januar 2022 können noch weitere Gesundheitsdaten in der ePA gespeichert werden: Impfausweise, Mutterpässe, Untersuchungshefte für Kinder, Zahnbonushefte und Übersichten über bereits in Anspruch genommene Krankenkassenleistungen. Ab diesem Datum wird es auch möglich sein, für jedes einzelne Dokument Leseberechtigungen zu erteilen: Der Nutzer oder die Nutzerin kann dann noch einfacher und zielgerichteter entscheiden, welche Daten er welchen Ärzten oder Gesundheitsdienstleistern zur Verfügung stellen will. Denn nicht jeder möchte, dass beispielsweise der Pflegedienst auch von den Diagnosen des Hautarztes weiß. Hier sind deshalb individuelle Lösungen möglich.
Auch ist dann möglich, dass die eigene ePA durch dritte, persönliche Vertreter geführt wird. Das ist beispielsweise bei Pflegebedürftigen von Vorteil, die die ePA selbst nicht bedienen können. Zu guter Letzt können ab dem Jahr 2022 alle Daten aus der ePA bei einem Kassenwechsel ganz unkompliziert übernommen werden.
Ab dem 1. Januar 2023 können außerdem Daten zur pflegerischen Versorgung der Versicherten in der ePA gespeichert werden, ebenso wie sonstige von Gesundheitsdienstleistern bereitgestellte Daten. Ab 2023 ist darüber hinaus geplant, auch elektronische Krankschreibungen nutzen zu können. Auch diese können in der ePA gespeichert und geteilt werden. Daten aus der ePA können wissenschaftlichen Forschungszwecken zur Verfügung gestellt werden
In weiterer Zukunft soll die ePA dann noch um weitere Funktionen erweitert werden. So ist geplant, auch digitale Überweisungsscheine, Organspendeausweise oder Patientenverfügungen in ihr bereit zu halten.
Bei all diesen Möglichkeiten der Nutzung gilt jedoch weiterhin: Alles ist freiwillig und lässt sich jederzeit widerrufen. Ohne die Zustimmung des Nutzers oder der Nutzerin hat kein Dritter Zugriff auf diese Daten.
Ihre Krankenkasse kann aktuell keine Dokumente in Ihrer ePA speichern.
Ab 2022 ist es geplant, dass Ihre Krankenkasse Ihre Abrechnungsdaten in die ePA laden kann. Dieses wird nur nach Ihrer expliziten Einwilligung erfolgen.
Ihre Krankenkasse wird jedoch Ihre Unterlagen in der ePA weiterhin nicht lesen dürfen.
In Ihrer ePA können Sie Ihre medizinisch relevanten Dokumente digital speichern. Diese Dokumente sind z.B. Laborergebnisse, Ärzteberichte oder Befunde, die Sie erhalten haben und sicher ablegen wollen.
Ihre ePA wird bei der Anlage nicht automatisch vorausgefüllt.
Sie können in die ePA alle gängigen Formate hochladen: PDF, JPG, TIFF, TXT, RTF, DOCX, XLSX, ODT, ODS, XML, HL7 CDA/R2 XML.
Jedes Dokument darf die Maximalgröße von 25 MB nicht überschreiten.
Der Gesamtspeicherplatz ist nicht begrenzt.
Sie können jederzeit Ihre Gesundheitsdokumente aus Ihrer ePA-App herunterladen. Achten Sie jedoch darauf, dass die heruntergeladenen Dokumente in einem anderen sicheren digitalen Ordner gespeichert werden.
Nein. Auf Ihre elektronische Patientenakte können Sie per App mit Ihrem mobilen Gerät zugreifen.
Dafür gibt es mehrere Gründe:
Es gibt zwei Grundprinzipien bei jeder Entwicklung von neuen Angeboten: 1. Man entwickelt so lange, bis alles so fertig ist, wie man es sich ursprünglich vorgestellt hat. Das dauert Jahre und in der Zwischenzeit hat sich ggf. der Markt verändert. 2. Man entwickelt eine Grundfunktionalität, die schneller fertig ist und die der Versicherte schon einmal nutzen kann. Parallel entwickelt man immer weitere nützliche Funktionalitäten und ergänzt sie. Aufgrund von Rückmeldungen der Nutzer erhält man schnell Erkenntnisse über den Bedarf und kann die Entwicklung flexibel anpassen.
Der skizzierte 2. Weg wird bei der ePA gegangen. Die Versicherten können Dokumente von Ärzten / Institutionen bereits 2021 mitnehmen und sie anderen zur Verfügung stellen. Notfalldaten und der eMedikationsplan stehen so bereits für alle Nutzer zur Verfügung und werden in den darauffolgenden Jahren schrittweise um Impfausweis, Zahnbonusheft, Mutterpass und Untersuchungsheft für Kinder ergänzt.